Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB gelten für alle zwischen der Rudkowski&Hag Immobilien GmbH (nachfolgend auch als Makler bezeichnet) und allen Auftraggebern geschlossenen Maklerverträge. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB über das Internet unter www.rudkowski‐hag.de einzusehen. Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform. Allgemeines

§ 1 Maklerauftrag

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch unsere Nachweis‐ und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen dem Kunden und einem oder mehreren Dritten zustande kommt.

Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt. Kommt der Abschluss des Vertrages ohne unsere Teilnahme zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen. Außerdem hat der Kunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen. Eine Provision ist auch dann vom Kunden an den Makler zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertag abschließt. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages, z.B. durch Rücktritt oder durch eine auflösende Bedingung unberührt, sofern die Gründe für die Auflösung nicht im

Verantwortungsbereich des Maklers liegen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen oder die Vermarktung selbst im Internet und/oder Zeitungsannoncen zu betreiben. Dem Makler steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

Der Kunde verpflichtet sich für die Laufzeit des Maklervertrages keine Dritten mit der Vermittlung zu beauftragen bzw. zu betrauen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die feste Laufzeit des Alleinauftrags 12 Monate. Der Makler ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.

§ 2 Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Sämtliche Informationen und Unterlagen insbesondere Immobilienbewertungen und Verkaufsexposés sind nur für den Kunden bestimmt, von diesem vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit verpflichtet sich der Makler zur Unparteilichkeit. Provision

§ 4 Entstehung des Provisionsanspruches und Fälligkeit

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag/Mietvertrag) fällig. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme des Maklers, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

§ 5 Provisionssätze

Für unsere Tätigkeit gelten die nachstehenden Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart. Für die Zahlung gilt Ziff. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten folgende Berechnungsgrundlagen:

a) Kauf

Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Grundstückskaufoder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision zwischen 3 ‐6 % zzgl. MwSt. (s. Ziff. 6) des Gesamtkaufpreises inklusive aller damit in Verbindung stehenden Nebenabreden und Ersatzgeschäften. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend Ziff. 6. Sollte der dem Provisionsanspruch zugrunde zulegende Gesamtkaufpreis 10.000.000,00 € überschreiten, beträgt der Provisionsanspruch 2,98 % inkl. MwSt. (s. Ziff. 6).

b) Vermietung und Verpachtung

Für die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnraummietverträgen erhalten wir vom Eigentümer oder Mieter eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung) inkl. Mehrwertsteuer. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend Ziff. 6. Der Mieter zahlt die Provision nur in dem Falle der direkten Beauftragung des Maklers mit der Suche nach geeigneten Immobilien. Für die Vermittlung oder den Nachweis von gewerblichen Miet‐, Pacht oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungs‐verträgen:

– mit einer Laufzeit von unter 10 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt.
– mit einer Laufzeit ab 10 Jahren beträgt die Provision 4

Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. Bei der Berechnung der Bruttomonatsmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) bleiben Zeiten, während derer keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt. Bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete inkl. Nebenkosten die durchschnittliche Monatsmiete inkl. Nebenkosten bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet. Für Pachtverträge oder vergleichbare Vertragsarten gelten die o. g. Provisionsregelungen entsprechend.

c) An‐ und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An‐ und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1,19 % inkl. MwSt. (s. Ziff. 6) des ermittelten Wertes. Die Zahlung erfolgt durch den Kunden. Der Wert berechnet sich entsprechend lit. a) aus dem Gesamtkaufpreis zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenabreden.

d) Erbbaurecht

Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die zwischen 3 ‐6 % zzgl. MwSt. (s. Ziff. 6). Die Berechnung der Provision erfolgt auf der Grundlage der Wertermittlung für das im Erbbaurecht zu errichtende oder errichtete Bauwerk und der vereinbarten Erbpacht bezogen auf die gesamte Laufzeit.

e) Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten beträgt die Provision zwischen 3 ‐6 % zzgl. MwSt. (s. Ziff. 6) des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile. Bei der Berechnung des Anteilswertes ist der Wert des Grundstücks und des Gebäudes anteilig abzüglich der verbleibenden Verbindlichkeiten zugrunde zu legen.

f) Vermittlung und Nachweis von Finanzierungen

Die Berechnung der Provision erfolgt abhängig von der Höhe der aufzunehmenden Fremdmittel nach vorheriger individueller Vereinbarung. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Provision 2 % der aufzunehmenden Fremdmittel.

§ 6 Mehrwertsteuer

Die Berechnung und Erhebung von Mehrwertsteuer richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit der Provision gültige Satz. Haftung und Verbindlichkeiten

§ 7 Haftungsausschluss

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Makler – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt der Makler keine Haftung.

In sonstigen Fällen haften wir – soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.

In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung ausgeschlossen. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 8 Objektangaben

Die von uns erstellten Unterlagen sind nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt worden. Wir haben uns hierbei auf Informationen und Unterlagen gestützt, die uns seitens des Eigentümers/Vermieters bzw. eines beauftragten Dritten oder Bauherren, Bauträger und Behörden zur Verfügung gestellt worden sind. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft uns bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 9 Vorkenntnis

Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich innerhalb von drei Tagen, gegenüber der Rudkowski&Hag Immobilien GmbH mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§ 10 Informationspflichten & Datenschutz

Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations‐ und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG‐Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nur im erforderlichen Rahmen der Ausführung an Dritte weitergegeben.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln vereinbart.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Das Gleiche gilt im Falle der Unwirksamkeit des Teils einer Regelung. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.