Auflassungsvormerkung
Was bedeutet Auflassungvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist ein Grundbucheintrag, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung rechtlich absichert, bis die Auflassung vollzogen ist.
Die Auflassungsvormerkung ist ein Grundbucheintrag, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung rechtlich absichert, bis die Auflassung vollzogen ist.
Zwischen dem Zeitpunkt der notariellen Auflassung und der tatsächlichen Eigentumsumschreibung vergeht oft Zeit – beispielsweise wegen offener Zahlungsfristen, Behördenfreigaben oder Löschungen im Grundbuch. In dieser Übergangszeit schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer:
Ohne Auflassungsvormerkung besteht das Risiko, dass Dritte durch spätere Grundbucheintragungen Vorrang erhalten – etwa durch neue Hypotheken oder weitere Kaufverträge. Deshalb ist sie in Deutschland gesetzlich vorgesehen und üblich.
Der zuständige Notar übernimmt die Beantragung der Auflassungsvormerkung. Nach Beurkundung des Kaufvertrags reicht er diesen beim zuständigen Grundbuchamt ein, das dann die Vormerkung im Grundbuch vornimmt.
Dies ist in der Praxis meist binnen weniger Tage erledigt – sobald die Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, ist der Käufer vor zwischenzeitlichen Veränderungen rechtlich geschützt.
Die Vormerkung bleibt so lange bestehen, bis der Eigentumsübergang tatsächlich im Grundbuch vollzogen ist – also die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer erfolgt ist. Danach wird sie automatisch gelöscht, da sie ihre Schutzfunktion erfüllt hat.
In seltenen Fällen, etwa bei geplatzten Kaufverträgen oder Nichtzahlung des Kaufpreises, kann der Notar oder eine der Parteien die Löschung beantragen.
Die Gebühren für die Auflassungsvormerkung sind Teil der Notar- und Grundbuchkosten, die beim Immobilienkauf anfallen. Sie richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und betragen in der Regel rund 0,5 %–1 % des Kaufpreises (gesamt für Notar & Grundbuch).
Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 500.000 € liegt der Anteil für Auflassung und Vormerkung bei ca. 2.000 € bis 3.000 €.
Der Notar hat im gesamten Kaufprozess eine zentrale Rolle:
Als neutraler Mittler sorgt der Notar dafür, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer rechtlich abgesichert sind – und der Eigentumsübergang reibungslos verläuft.
Gerade bei juristisch komplexen Prozessen wie der Auflassung und Vormerkung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Immobilienmakler an der Seite zu haben. Rudkowski & Hag – Ihr #Lieblingsmakler aus Köln und dem Rheinland – sorgt nicht nur für den passenden Käufer oder die passende Immobilie, sondern begleitet auch sicher durch den gesamten Kaufprozess.
Dank langjähriger Erfahrung, enger Zusammenarbeit mit renommierten Notaren und regionaler Marktkenntnis wissen wir genau, welche Schritte wann notwendig sind – und stehen Käufer:innen wie Verkäufer:innen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Auflassung und die dazugehörige Auflassungsvormerkung sind unverzichtbare Elemente bei jedem Immobilienkauf in Deutschland. Sie sorgen dafür, dass der Eigentumswechsel rechtlich sauber, transparent und sicher erfolgt. Nur mit einer korrekt eingetragenen Vormerkung lässt sich verhindern, dass es zu Überschneidungen, Betrug oder doppelten Verkäufen kommt.
Vertrauen Sie bei diesen Schritten auf erfahrene Begleitung – Rudkowski & Hag steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, wenn es um rechtssichere und stressfreie Immobilienverkäufe oder -käufe geht.