Grunderwerbsteuer
Wann genau fällt Grunderwerbsteuer an?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt und sich prozentual am Kaufpreis orientiert.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt und sich prozentual am Kaufpreis orientiert.
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland fällig wird. Sie ist für alle Immobilienkäufer relevant, denn ohne die Zahlung dieser Steuer erfolgt keine Eintragung ins Grundbuch – und damit auch kein Eigentumsübergang.
Die Steuer wird prozentual vom Kaufpreis der Immobilie berechnet. Der Satz variiert je nach Bundesland und liegt aktuell (Stand 2025) zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € können also zwischen 14.000 € und 26.000 € allein für die Grunderwerbsteuer fällig werden.
In der Praxis wird die Steuer fast immer vom Käufer übernommen. Der Notar meldet den Kaufvertrag ans Finanzamt, das daraufhin einen Steuerbescheid erlässt. Erst wenn dieser bezahlt ist, erhält der Käufer die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der er ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Nicht in allen Fällen wird die Grunderwerbsteuer fällig. Ausnahmen sind:
Diese Befreiungen sind gesetzlich geregelt und sollen familiäre Vermögensübertragungen erleichtern.
Nach Beurkundung des Kaufvertrags meldet der Notar den Erwerb beim Finanzamt. Käufer erhalten kurze Zeit später den Steuerbescheid. Die Zahlung ist innerhalb eines Monats fällig.
Wird nicht fristgerecht gezahlt, verzögert sich die Eintragung ins Grundbuch – und damit der gesamte Eigentumsübergang.
Die Steuer wird in der Regel aus dem Kaufpreis der Immobilie berechnet. Wichtig: Auch Nebenleistungen wie mitverkauftes Inventar können steuerpflichtig sein, wenn sie nicht sauber getrennt werden.
Beispiel: Wird eine Immobilie für 500.000 € inkl. Küche verkauft, kann das Finanzamt die gesamte Summe besteuern, wenn die Küche nicht gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen wird.
Es gibt legale Wege, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren:
Ein erfahrener Makler und Notar achten darauf, dass diese Möglichkeiten korrekt umgesetzt werden.
Die Grunderwerbsteuer ist Teil der Kaufnebenkosten, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Neben Notarkosten und Grundbuchkosten macht sie den größten Anteil aus. Käufer sollten sie daher unbedingt in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen.
Gerade beim Thema Grunderwerbsteuer treten immer wieder Fragen auf: Wie hoch ist die Steuer? Gibt es Befreiungsmöglichkeiten? Welche Kosten müssen zusätzlich einkalkuliert werden?
Als #Lieblingsmakler unterstützen wir Sie dabei, den Kaufpreis und die Nebenkosten realistisch zu kalkulieren, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und den Kaufprozess reibungslos zu gestalten.
Die Grunderwerbsteuer ist eine feste Größe beim Immobilienkauf in Deutschland. Ihre Höhe hängt vom Bundesland ab und kann mehrere zehntausend Euro betragen. Wer clever plant, kann durch Ausweisungen und geschickte Vertragsgestaltung sparen. Eine professionelle Beratung – wie durch Rudkowski & Hag – sorgt dafür, dass Käufer den Überblick behalten und keine unnötigen Kosten zahlen.