Weitblick || 207 m² ebenerdiges Wohnen || 2016 kernsaniert
Haus | 50259 Pulheim / Stommeln
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Lage
Die Immobilie befindet sich im Pulheimer Ortsteil Stommeln. Der sympathische Mühlenort hat ca. 8.400 Einwohner, die für ein reges Vereinsleben mit zahlreichen Veranstaltungen über das Jahr verteilt sorgen. Das Herz von Stommeln schlägt rund um den Dorfplatz, auf dem regelmäßig Markttage stattfinden und um den sich die meisten Geschäfte angesiedelt haben. Ein vielfältiges und reichhaltiges Angebot an Läden des täglichen Bedarfs und darüber hinaus sowie eine abwechslungsreiche Restaurant und Kneipenszene machen Stommeln zu einem idealen Wohnort im Kölner Ballungsraum. Pulheim und Rommerskirchen ergänzen das Angebot an nahen Einkaufsmöglichkeiten, so dass Sie fast jeden Bedarf im nahen Umfeld decken können.
Die Regionalbahn gewährleistet komfortable Verbindungen nach Köln-Hauptbahnhof (22 Minuten Fahrzeit) und zu den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf. Die Autobahnen A57 und A1 sind wenige Minuten entfernt. Rund um Stommeln befinden sich neben einem großen Angebot an Naherholungsgebieten einer der besten Golfplätze im Rhein-Erft-Kreis sowie diverse Reitställe. Stommeln verfügt mit der Aquarena über ein Frei- und Hallenbad mit Saunabereich. Eine Grundschule und die renommierte Gesamtschule machen Stommeln zum idealen Wohnort für Familien. Gymnasien befinden sich in Pulheim und Knechtsteden und sind mit dem Bus gut erreichbar. Fazit: Stommeln verbindet die Vorzüge des ländlichen Raums mit einer hervorragenden Infrastruktur, die im Kölner Umland einzigartig ist.
Sonstige Angaben
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Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
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Das Honorar in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis inkl. MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss für die Vermittlung oder den Nachweis der Immobilie verdient und fällig und von dem Käufer an die Rudkowski&Hag Rheinland GmbH zu zahlen. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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