Erbbaurecht
Was genau bedeutet Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein.
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein.
Das Erbbaurecht ist eine besondere Form der Grundstücksnutzung, die es ermöglicht, ein Gebäude auf einem Grundstück zu errichten und zu nutzen, das einer anderen Person oder Institution gehört – häufig Kommunen, Kirchen oder Stiftungen.
Anstatt ein Grundstück zu kaufen, erhält der Käufer ein dingliches Recht, es über einen vertraglich festgelegten Zeitraum – meist 60 bis 99 Jahre – zu nutzen. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und kann verkauft oder vererbt werden.
Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbauberechtigte einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Dieser wird meist als Prozentsatz des Grundstückswerts festgelegt und ist häufig indexgebunden, sodass er sich über die Jahre verändern kann.
Der Erbbauberechtigte darf das Gebäude nutzen, vermieten oder verkaufen, muss jedoch den Erbbauzins zahlen und das Grundstück im vereinbarten Zustand halten.
Nach Ablauf der Laufzeit fällt das Grundstück samt Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück. Der Erbbauberechtigte erhält in der Regel eine Entschädigung, die vertraglich festgelegt ist – oft jedoch unterhalb des Marktwerts.
Rudkowski & Hag – Ihr #Lieblingsmakler – kennt die speziellen Chancen und Risiken des Erbbaurechts. Wir helfen bei der Vertragsprüfung, bei Finanzierungsfragen und bei der Einschätzung, ob ein Erbbaurecht in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das Erbbaurecht kann eine attraktive Alternative zum Grundstückskauf sein – insbesondere in teuren Lagen. Wer jedoch langfristig plant, sollte die vertraglichen Details genau prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.