Erschließungskosten

Was zählt alles zu den Erschließungskosten?

Erschließungskosten sind die Gebühren, die Grundstückseigentümer für den Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur wie Straßen, Wasser, Abwasser, Strom oder Gas zahlen müssen.

Erschließungskosten:

Beim Kauf eines Baugrundstücks fallen nicht nur der Kaufpreis und die Notarkosten an – häufig müssen zusätzlich Erschließungskosten gezahlt werden. Diese Kosten decken die Herstellung der notwendigen Infrastruktur, damit das Grundstück bebaut und bewohnt werden kann.

Was sind Erschließungskosten?

Erschließungskosten entstehen, wenn eine Kommune oder ein Versorgungsunternehmen ein Grundstück an grundlegende Versorgungs- und Verkehrsnetze anschließt. Dazu gehören unter anderem:

  • Straßenbau: Fahrbahnen, Gehwege, Beleuchtung

  • Wasserversorgung: Frischwasserleitungen

  • Abwasserentsorgung: Kanalanschluss

  • Energieversorgung: Strom- und Gasleitungen

  • Telekommunikation: Telefon- und Internetleitungen

Innere und äußere Erschließung

  • Innere Erschließung: Erschließung innerhalb des Baugebiets, z. B. Straßen und Leitungen direkt vor dem Grundstück

  • Äußere Erschließung: Anbindung des Baugebiets an das übergeordnete Verkehrs- und Versorgungsnetz

Wer zahlt die Erschließungskosten?

In der Regel werden die Kosten auf die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke umgelegt. Bei Neubauten trägt der Käufer diese Kosten häufig zusätzlich zum Kaufpreis. Bei Bestandsimmobilien kann es vorkommen, dass nachträgliche Erschließungskosten anfallen, etwa wenn neue Gehwege oder Kanalleitungen gebaut werden.

Höhe der Erschließungskosten

Die Kosten variieren stark – abhängig von Gemeinde, Lage und Umfang der Arbeiten. In vielen Fällen liegen sie zwischen 5.000 und 25.000 Euro, können aber in besonderen Fällen deutlich höher sein.

Rechtliche Grundlage

Die Erhebung der Erschließungskosten erfolgt auf Basis des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere §§ 127–135, sowie der kommunalen Satzungen.

Steuerliche Aspekte

Erschließungskosten sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, können jedoch bei vermieteten Objekten als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder über die Abschreibung berücksichtigt werden.

Rudkowski & Hag – Wir kennen die Kostenfallen

Rudkowski & Hag – Ihr #Lieblingsmakler – prüft für Sie vor dem Kauf, ob Erschließungskosten bereits gezahlt wurden oder noch anfallen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und haben die volle Kostentransparenz.

Fazit

Erschließungskosten sind ein wichtiger Bestandteil der Kalkulation beim Grundstückskauf. Wer frühzeitig informiert ist, kann besser planen und gegebenenfalls mit der Kommune oder dem Verkäufer verhandeln.

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