Finanzierungsvorbehalt
Was genau bedeutet Finanzierungsvorbehalt?
Ein Finanzierungsvorbehalt ist eine vertragliche Klausel, die den Immobilienkauf davon abhängig macht, dass der Käufer eine passende Finanzierung erhält.
Ein Finanzierungsvorbehalt ist eine vertragliche Klausel, die den Immobilienkauf davon abhängig macht, dass der Käufer eine passende Finanzierung erhält.
Beim Immobilienkauf geht es oft um hohe Summen. Nur die wenigsten Käufer können den Kaufpreis aus eigener Tasche zahlen – meist ist ein Bankdarlehen erforderlich. Doch was, wenn die Bank kurzfristig absagt?
Hier kommt der Finanzierungsvorbehalt ins Spiel: Er schützt den Käufer, indem er den Kaufvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung an die Bedingung der erfolgreichen Finanzierung knüpft.
Eine gängige Klausel könnte lauten:
„Dieser Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer bis zum [Datum] eine Finanzierungsbestätigung einer Bank über mindestens [Kaufpreishöhe] vorlegt. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, ist der Vertrag hinfällig.“
Für Verkäufer bedeutet der Finanzierungsvorbehalt, dass der Verkauf nicht endgültig sicher ist. Das kann zu Verzögerungen führen. Deshalb setzen viele Verkäufer klare Fristen und verlangen in der Zwischenzeit einen Nachweis über den Finanzierungsstand.
Meist liegt die Frist zwischen 2 und 6 Wochen.
Ablauf:
Auch in Reservierungsvereinbarungen mit Maklern wird der Finanzierungsvorbehalt häufig genutzt. So wird vermieden, dass Käufer eine Reservierungsgebühr zahlen müssen, wenn sie am Ende keine Bankfinanzierung bekommen.
Ein Finanzierungsvorbehalt muss klar und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Empfehlenswert ist die Aufnahme direkt im notariellen Kaufvertrag.
Wichtig: Verkäufer können verlangen, dass der Käufer alle nötigen Schritte zur Erlangung der Finanzierung nachweislich unternimmt.
Als #Lieblingsmakler beraten wir beide Seiten fair:
Der Finanzierungsvorbehalt ist ein kleines Detail mit großer Wirkung. Er schützt Käufer vor finanziellen Risiken und Verkäufer vor rechtlichen Streitigkeiten – vorausgesetzt, er ist präzise formuliert und fair gestaltet.