Lastenfreistellung

Was bedeutet Lastenfreistellung im Immobilienrecht?

Die Lastenfreistellung bezeichnet die Löschung bestehender Belastungen (z. B. Grundschulden, Hypotheken) aus dem Grundbuch, damit eine Immobilie lastenfrei verkauft werden kann.

Lastenfreistellung:

1) Bedeutung der Lastenfreistellung

Beim Verkauf einer Immobilie erwarten Käufer in der Regel, dass das Objekt frei von Belastungen im Grundbuch übergeben wird. Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten können den Wert mindern oder sogar die Nutzung einschränken. Die Lastenfreistellung sorgt dafür, dass diese Einträge gelöscht werden und das Eigentum lastenfrei übertragen werden kann.

2) Welche Belastungen können bestehen?

Im Grundbuch können verschiedene Arten von Belastungen eingetragen sein:

  • Grundschulden und Hypotheken (zur Absicherung von Krediten)

  • Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte)

  • Nießbrauchrechte

  • Reallasten

Für Käufer ist wichtig zu wissen, welche Einträge gelöscht werden können und welche bestehen bleiben.

3) Wer ist für die Lastenfreistellung verantwortlich?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung bei den Verkäufern. Sie müssen sicherstellen, dass die Immobilie frei von nicht übernommenen Lasten übertragen wird. Häufig sind Banken beteiligt, da noch bestehende Kredite auf der Immobilie lasten. In solchen Fällen wird die Lastenfreistellung über die Bank organisiert.

4) Ablauf der Lastenfreistellung

Der typische Prozess läuft wie folgt ab:

  1. Einsicht ins Grundbuch: Prüfung, welche Lasten bestehen.

  2. Absprache mit der Bank: Bei bestehenden Krediten wird geklärt, wie hoch die Restschuld ist.

  3. Kaufpreisverwendung: Der Notar leitet den Kaufpreis (oder Teile davon) direkt an die Bank, um die Restschuld zu tilgen.

  4. Löschungsbewilligung: Nach Tilgung stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus.

  5. Grundbuchänderung: Der Notar veranlasst die Löschung der Belastungen.

5) Rolle des Notars

Der Notar hat bei der Lastenfreistellung eine zentrale Rolle:

  • Er prüft das Grundbuch.

  • Er koordiniert die Kaufpreiszahlung und Weiterleitung an die Banken.

  • Er sorgt dafür, dass die Löschung der Belastungen ordnungsgemäß erfolgt.

6) Kosten der Lastenfreistellung

Die Kosten setzen sich in der Regel zusammen aus:

  • Notargebühren für die Löschungsbewilligung

  • Grundbuchgebühren für die Löschung

Als Faustregel gilt: ca. 0,2 % des ursprünglichen Darlehensbetrags, mindestens aber einige hundert Euro.

7) Risiken ohne Lastenfreistellung

Wenn keine Lastenfreistellung erfolgt, übernimmt der Käufer die Immobilie mit allen bestehenden Belastungen – was rechtlich und finanziell riskant ist. Daher wird in Kaufverträgen fast immer vereinbart, dass die Immobilie lastenfrei zu übergeben ist.

8) Rudkowski & Hag – Ihr #Lieblingsmakler mit rechtlichem Überblick

Gerade bei Immobilien mit bestehenden Finanzierungen ist die Lastenfreistellung ein komplexer Prozess. Wir von Rudkowski & Hag – Ihr #Lieblingsmakler kümmern uns um:

  • die Abstimmung mit Banken,

  • die Kommunikation mit dem Notar,

  • die Sicherstellung, dass Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind.

Damit schaffen wir Transparenz und sorgen für eine reibungslosen Verkaufsabwicklung.

Fazit

Die Lastenfreistellung ist ein zentraler Schritt beim Immobilienverkauf. Sie garantiert, dass der Käufer ein lastenfreies Objekt erhält und schützt beide Seiten vor rechtlichen Problemen. Mit professioneller Unterstützung durch erfahrene Makler und Notare wird der Prozess sicher und effizient abgewickelt.

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