Verwalterbestellung

Was bedeutet das bei einer Eigentümergemeinschaft?

Die Verwalterbestellung bezeichnet den formalen Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Hausverwaltung beziehungsweise einen WEG-Verwalter zu bestellen. Diese Verwaltung übernimmt wichtige Aufgaben rund um das gemeinschaftliche Eigentum.