Viele Eigentümer entscheiden sich bewusst dafür, ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten zu verschenken, z. B. an Kinder oder Ehepartner. Das hat gleich mehrere Vorteile: Die Vermögensnachfolge wird frühzeitig geregelt, Streit unter Erben vermieden – und in vielen Fällen lässt sich Schenkungssteuer sparen.
Aber Achtung: Auch eine Schenkung ist steuerpflichtig – wenn sie bestimmte Freibeträge überschreitet. Rudkowski & Hag – Ihr #Lieblingsmakler – erklärt, worauf Sie achten sollten, welche Freibeträge gelten und wie Sie durch kluge Planung Steuern legal vermeiden können.
